Allgemeine Beförderungsbedingungen

Jeder Flug mit Hummingbird International, Hummingbird Skylines, Hummingbird America, Hummingbird Eagle, TerraJet und SANZA International unterliegt den folgenden Beförderungsbedingungen. Bei einer Flugbuchung erkennt der Reisende diese Beförderungsbedingungen an.

 

In den Beförderungsbedingungen bezeichnet "der Reisende" den Fluggast des von Hummingbird Internasjonal Flyselskap durchgeführten Fluges. Zur besseren Übersichtlichkeit bezeichnet "der Reisende" sowohl weibliche wie männliche Fluggäste. "Hummingbird" bezeichnet zusammenfassend alle Fluggesellschaften des Konzerns, namentlich Hummingbird International, Hummingbird Skylines (Regional und Transcontinental), Hummingbird America, Hummingbird Eagle, TerraJet und SANZA International. Auf Flügen mit der Allway Airlines Group (Allway Airlines, Avia) können die Beförderungsbedingungen abweichen.

  1. Grundsatz zu Hummingbird (Realitätsklausel)
    1. Hummingbird Internasjonal Flyselskap inkl. aller Fluggesellschaften, angeschlossenen Unternehmen und Partnerunternehmen (z.B. die Allway Airlines Group) sind virtuelle Unternehmen, welche mit dem Online-Spiel Skysimulation.de (http://www.skysimulation.de/) zusammenhängen. Es finden keine realen Flüge statt, angebotene Dienstleistungen sind rein fiktiv und werden in Wirklichkeit in keiner Weise durchgeführt. Es besteht kein Beförderungs- oder Dienstleistungsanspruch. Inhalte dieser Webseiten dienen einem zusätzlichen Grad an Realismus zusätzlich zum Spielgeschehen von Skysimulation.de. Skysimulation.de ist für Inhalte dieser Seiten nicht verantwortlich. Der Konzernsitz Longyearbyen, wie auf den Seiten angegeben, ist ebenso fiktiv, was sich auch auf Adressen bezieht. Ein Kontakt kann ausschließlich über E-Mail an hummingbird-airlines@berlin.com hergestellt werden, diese E-Mail-Adresse ist real.
    2. Die Flugbuchungen auf den Seiten von Hummingbird, Allway Airlines oder der WorldTraveling Group sind Spaßfaktoren. Es wird in keinem Fall reales Geld verlangt.
    3. Folgende Beförderungsbedingungen beziehen sich dementsprechend auf fiktive Flüge und haben keine Rechtsgültigkeit.
  2. Grundsätze zur Beförderung mit Hummingbird
    1. Jede natürliche Person kann grundsätzlich einen Flug bei allen Hummingbird-Airlines buchen und antreten, sofern keine der in den folgenden Abschnitten und Paragraphen genannten Ausnahmen bestehen oder die Sicherheit des Fluges und aller natürlichen Personen gefährdet wird. Voraussetzung dafür ist ein gültiger Flugschein (Flugticket), der von Hummingbird, Allway Airlines, der WorldTraveling Group oder von einem Vertragsreisebüro auf die entsprechenden Flüge ausgestellt wurde. Er muss Informationen zu den gebuchten Flügen (Start- und Zielflughafen, Zwischenlandeflughäfen, Flugnummern, durchführende Fluggesellschaft, Gültigkeitsdaten, Datum der Flugbuchung, ausstellendes Büro) und zu persönlichen Daten aller Reisenden (Namen, Geburtsdatum, Nationalität(en), Geschlecht, Alter; ggf. Anschrift, Reisepassnummer, Visadaten) enthalten und ist nicht übertragbar. Für Mitarbeitertickets und interne, dem Flugbetrieb dienende Flugtickets können andere Regeln gelten, welche in den Mitarbeiterbeförderungsverträgen festgelegt und nicht Bestandteil dieser allgemeinen Beförderungsbedingungen sind.
    2. Der Reisende hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Flugticket nicht beschädigt wird oder verloren geht, sofern es sich nicht um ein elektronisches Flugticket handelt. Hummingbird kann unter bestimmten Voraussetzungen ein beschädigtes oder verloren gegangenes Flugticket neu ausstellen. Flugtickets, welche ausschließlich für Flüge des Hummingbird-Konzerns ausgestelt sind (also keine Flüge von Partnergesellschaften enthalten), können ausschließlich durch Hummingbird ersetzt werden. Flugtickets, welche nur Flüge von Partnergesellschaften, z.B. Allway Airlines, beinhalten (ohne Hummingbird-Flug), können nicht von Hummingbird, sondern nur nach den Bestimmungen der Partnergesellschaften ersetzt werden. Flugtickets, welche sowohl Hummingbird- als auch Partnerflüge beinhalten, werden ausschließlich von der WorldTraveling Group oder dem ausstellenden Vertragsreisebüro neu ausgestellt.
    3. Die Anweisungen von Besatzungsmitgliedern überragen diese Beförderungsbedingungen und können nachfolgend genannte Regelungen außer Kraft setzen.
    4. Hummingbird kann sich jederzeit von der Beförderung einer Person distanzieren, wenn Vorschriften und Regeln durch den Reisenden nicht eingehalten werden oder die Sicherheit des Fluges durch Wirken des Reisenden nicht mehr gewährleistet werden kann. Dabei ist Hummingbird, vertreten durch den Kapitän des Fluges, berechtigt, den Reisenden dem Flugzeug zu verweisen und gegebenenfalls eine Zwischenlandung auf Kosten des Reisenden durchzuführen. Die festgelegte Mindeststrafe bei Zwischenlandungen durch vorsätzliche Zwischenfälle ausgelöst durch den Reisenden beträgt 15'000€ oder den entsprechenden Gegenwert in anderen Währungen.
    5. Der Reisende hat sich selbstständig mit den Einreiseanforderungen aller Ziel- und Transitländer auf seiner Flugreise auseinanderzusetzen und ggf. entsprechende Visa bzw. Einreisedokumente vor der Reise einzuholen. Hummingbird ist berechtigt, das Vorhandensein von Visa bzw. Einreisedokumenten zu jeder Zeit der Flugreise zu überprüfen und im Zweifelsfall den Reisenden von der weiteren Beförderung auszuschließen. Hummingbird zahlt nicht für daraus resultierende Rückflüge, z.B. bei der Verweigerung der Einreise am Ziel- oder Transitland.
    6. Ändert der Reisende auf seinem Wunsch und innerhalb seiner Tarifbestimmungen den Reiseverlauf und/oder die Reisedaten, ist Hummingbird berechtigt, den Differenzpreis dem Reisenden in Rechnung zu stellen, auch wenn der Tarif der gewählten Reiseklasse anderes vorsieht. Die Entscheidung fällt der Buchungsmanager des Hummingbird-Konzerns bzw. sein Stellvertreter.
    7. Kann der Reisende aus bestimmten Gründen, z.B. Krankheit, einen von ihm gebuchten Hummingbird-Flug nicht antreten, greifen bezüglich der Ticketpreiserstattung die Bestimmungen des Tarifs der gewählten Reiseklasse. Möglicherweise ist bei bestimmten Tarifen eine Erstattung des Ticketpreises durch Hummingbird nicht möglich.
  3. Flugverspätung oder Flugausfall
    1. Hummingbird ist verpflichtet, alle eigenen Flüge nach Plan durchzuführen, solange dies möglich ist. Jedoch kann es z.B. aus Sicherheitsgründen möglich werden, den Abflug oder die Landung eines Fluges zu verzögern oder die Durchführung eines Fluges abzubrechen.
    2. Ist ein Hummingbird-Flug, aus welchen Gründen auch immer, mindestens 60 Minuten verspätet, muss dem Reisenden die Möglichkeit gegeben werden, ohne zusätzliche Kosten auf einen anderen Hummingbird- oder Allway-Airlines-/Avia-Flug umbuchen zu können, auch wenn die Bestimmungen des Tarifs der gewählten Reiseklasse anders lauten. Ist durch eine Verspätung ab 60 Minuten die Flugreise für den Reisenden sinnlos geworden und der Reisende kann dies glaubhaft belegen, muss Hummingbird den vollständigen Flugpreis auf Antrag zurückerstatten.
    3. Ist ein Hummingbird-Flug mindestens 90 Minuten verspätet und eine Umbuchung, als welchen Gründen auch immer, nicht möglich, muss Hummingbird den vollständigen Flugpreis auf Antrag zurückerstatten. Zusätzlich muss Hummingbird dem Reisenden eine Entschädigungszahlung leisten, welche sich nach der Streckenkategorie des betroffenen Fluges richtet:
      1. Inlandsflug (Flüge, deren Abflugs- und Zielflughafen im gleichen Staat liegen): 250€ oder Gegenwert
      2. Kurzstreckenflug (Flüge mit einer flugplanmäßigen Dauer bis max. 1h 29min 59sek): 250€ oder Gegenwert
      3. Mittelstreckenflug (Flüge mit einer flugplanmäßigen Dauer ab 1h 30min 00sek bis max. 4h 29min 59sek): 400€ oder Gegenwert
      4. Langstreckenflug (Flüge mit einer flugplanmäßigen Dauer ab 4h 30min 00sek bis max. 8h 59min 59sek): 600€ oder Gegenwert
      5. World Route (Flüge mit einer flugplanmäßigen Dauer ab 9h 00min 00sek): 650€ oder Gegenwert
      6. Gegenwert bedeutet Gegenwert des angegebenen Euro-Betrages in anderer, international anerkannter Währung
    4. Wird ein Hummingbird-Flug gestrichen, muss dem Reisenden die Möglichkeit gegeben werden, ohne zusätzliche Kosten auf einen anderen Hummingbird- oder Allway-Airlines-/Avia-Flug umbuchen zu können, auch wenn die Bestimmungen des Tarifs der gewählten Reiseklasse anders lauten. Zusätzlich muss Hummingbird dem Reisenden eine Entschädigungszahlung leisten, deren Höhe wie in 3.3.1 bis 3.3.6 angegeben liegt. Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung, wenn die Flugstreichung aus Gründen höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Vulkanausbruch, Gefahr für die sichere Flugdurchführung) notwendig wurde.
    5. Hummingbird muss Reisende bei größeren Wartezeiten, z.B. durch Verspätungen ab 60 Minuten oder bei Flugausfällen, kostenlose Getränke in angemessenen Mengen zur Verfügung stellen sowie für eine Betreuung der gestrandeten Reisenden sorgen. Ist der Weiterflug eines Reisenden innerhalb von 4 Stunden nach der flugplanmäßigen Abflugszeit des ursprünglich gebuchten Fluges nicht möglich, muss Hummingbird kostenlos ein Hotelzimmer in Flughafennähe zur Verfügung stellen sowie für den rechtzeitigen Transfer sorgen.
  4. Reservierung von Sitzplätzen
    1. Der Reisende hat je nach Tarif der gewählten Reiseklasse die Möglichkeit, einen Sitzplatz frei zu wählen und verbindlich zu reservieren, je nach Tarif gegen Gebühr. Der Sitzplatz muss sich in der gebuchten Reiseklasse befinden. Kann der Reisende einen Sitzplatz nicht selbst wählen, so reserviert Hummingbird einen freien Sitzplatz in der gebuchten Reiseklasse. Dieser Sitzplatz muss nicht dem Wunsch des Reisenden (z.B. Fensterplatz) entsprechen.
    2. Hummingbird behält sich das Recht vor, Flüge zu überbuchen, also Sitzplätze doppelt zu vergeben. Davon ausgenommen sind Reisende der Global Luxury Class auf World Routes (Definition "World Route" siehe 3.3.5) und Teilnehmer des Vielfliegerprogramms "WorldTraveler" ab Status Gold. Kann der Reisende auf Grund von Überbuchung den gebuchten Flug nicht antreten und ist ein Upgrade auf die nächsthöhere Reiseklasse nicht durchführbar oder nicht verhältnismäßig, muss dem Reisenden die Möglichkeit gegeben werden, ohne zusätzliche Kosten auf einen anderen Hummingbird- oder Allway-Airlines-/Avia-Flug umbuchen zu können, auch wenn die Bestimmungen des Tarifs der gewählten Reiseklasse anders lauten. Zusätzlich hat der Reisende das Recht auf eine Entschädigungszahlung, deren Höhe mit der von 3.3.1 bis 3.3.6 angegebenen identisch ist.
    3. Hummingbird kann jederzeit, auch nach Betreten des Flugzeuges oder während des Fluges, Sitzplätze neu zuweisen. Das gilt auch für Reisende der Global Luxury Class auf World Routes (Definition "World Route" siehe 3.3.5) oder Teilnehmer des Vielfliegerprogramms "WorldTraveler" ab Status Gold.
  5. Verhaltensregeln an Bord von Hummingbird-Flugzeugen
    1. Jeder Reisende hat sich zu jeder Zeit an Bord von Hummingbird-Flügen so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fluges gewährleistet ist und bleibt und andere Reisende oder Besatzungsmitglieder nicht gefährdet oder belästigt werden. Die Beförderung kann bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Missachten von Regeln oder Anweisungen der Besatzung verweigert oder z.B. durch außerplanmäßige Zwischenlandungen abgebrochen werden. Es gelten die unter 2.4 genannten Grundsätze und Entschädigungsforderungen.
    2. Jeder Reisende verpflichtet sich, allen Anweisungen der Besatzung an Bord Folge zu leisten und an der sicheren Flugdurchführung mitzuwirken, soweit dies möglich ist.
    3. Hummingbird kann im Zweifelsfall die Beförderung auch auf allen weiteren Hummingbird-Flügen verweigern.
    4. An Bord aller Hummingbird-Flüge besteht absolutes Rauchverbot. Dies beruht auf internationalen Gesetzen.
    5. Der Alkoholkonsum an Bord ist in einem geringen Maß zu halten. Die Beförderung von merklich alkoholisierten Personen ist nicht möglich und wird abgelehnt oder abgebrochen, wobei unsere Besatzungen angewiesen sind, in einem solchen Fall zwischenzulanden, wobei Artikel 2.4 zu beachten ist.
      1. Unsere Besatzungsmitglieder haben das Recht, den Ausschank alkoholischer Getränke individuell oder allgemein zu jedem Zeitpunkt des Fluges einzustellen, auch ohne Angabe von Gründen.
      2. Reisende unter 18 Jahren, auf Flügen in die/aus den USA, nach/aus Kanada, Australien oder Neuseeland unter 21 Jahren, erhalten keine alkoholischen Getränke, auch wenn ein mitreisender Erziehungsberechtigter den Konsum gestattet.
      3. Der Konsum mitgebrachter alkoholischer Getränke ist an Bord verboten. Alkoholika dürfen ausschließlich in verschlossenen und versiegelten Duty-Free-Tüten in die Kabine mitgenommen werden. Diese Duty-Free-Tüten dürfen während des Aufenthaltes an Bord nicht geöffnet werden.
    6. Unsere Besatzungsmitglieder dürfen nicht fotografiert, gefilmt oder in sonstiger Weise aufgezeichnet werden. Gewerbliche Foto-, Film- und Tonaufnahmen oder solche, die dem finanziellen Gewinn dienen, sind an Bord zu keiner Zeit zulässig. Ausnahmen können durch die eine Sonderdrehgenehmigung, welche von der Hummingbird-Flugbetriebsleitung ausgestellt und verifiziert sein muss, geregelt werden, wobei die Besatzungsmitglieder an Bord diese Sonderdrehgenehmigung zu jeder Zeit ohne Angabe von Gründen außer Kraft setzen dürfen.
    7. Persönliche Geräte mit Sendeleistung (z.B. Mobiltelefone, Tablets, Laptops, ...) müssen während des gesamten Aufenthalts an Bord in den Flugmodus (keine Sendeleistungen) geschaltet sein. Ist kein Flugmodus vorhanden oder die Benutzung des Gerätes gefährdet die Sicherheit an Bord, muss das Gerät zu jeder Zeit ausgeschaltet sein. Die Nutzung des WLAN-Netzes ist erlaubt, sofern die Nutzung von WLAN auch im Flugmodus des Gerätes möglich ist und auf dem Flug ein WLAN-Netz angeboten wird. Funkgeräte oder ferngesteuerte Geräte (z.B. ferngesteuerte Spielzeuge) müssen jederzeit ausgeschaltet und im Handgepäck verstaut sein. Sämtliche elektronische Geräte im aufgegebenen Gepäck müssen vor dem Check-In komplett ausgeschaltet werden und müssen vor unbeabsichtigtem Einschalten während des Fluges z.B. durch Entnahme der Batterien oder Akkus gesichert werden.
    8. Der Reisende verpflichtet sich, seinen Sicherheitsgurt zu schließen, sobald er seinen Sitzplatz einnimmt. Dies gilt auch, wenn die Anschnallzeichen ausgeschaltet sind.
  6. Gepäckregeln
    1. Gepäckstücke dürfen ein Gewicht von 42kg zu keiner Zeit überschreiten. Pro Reisendem darf das Gesamtgewicht sämtlicher mitgeführter Gepäckstücke (Hauptgepäck, Handgepäck, zusätzliches persönliches Gepäckstück wie z.B. Handtasche oder Laptoptasche) nicht höher als 55kg sein. Gepäckstücke über 42kg werden zurückgewiesen und dürfen aus Sicherheitsgründen nicht beladen werden.
    2. Aufgegebene Gepäckstücke ("Hauptgepäckstücke") dürfen nicht größer sein als 120x85x55cm. Überschreitet ein Gepäckstück diese Maße, aber nicht das Maximalgewicht von 42kg pro Gepäckstück, kann es als Sperrgepäck gegen Aufpreis befördert werden.
    3. Gepäckstücke in der Kabine ("Handgepäckstücke") dürfen nicht größer sein als 55x45x23cm. Überschreitet ein Gepäckstück diese Maße, ist es von der Beförderung in der Kabine ausgeschlossen und muss im Frachtraum verladen werden. Pro Reisendem darf zusätzlich jeweils ein "zusätzliches persönliches Handgepäckstück", z.B. eine Hand- oder Laptoptasche oder ein Kleidersack, mit in die Kabine genommen werden.
    4. Das Mitführen von Flaschen, die aus Glas gefertigt sind, ist auf allen Hummingbird-Flügen im Handgepäck untersagt. Diese Regelung gilt nicht für Flaschen, welche in einem Duty-Free-Shop am Flughafen erworben wurden und sich in einer versiegelten Duty-Free-Tüte befinden. Glasflaschen oder ähnliche Gegenstände werden ungesichert im Handgepäck sowohl beim Check-In als auch beim Boarding abgewiesen.
    5. Die Mitnahme von Explosivstoffen, Stoffen, welche Brände auslösen oder fördern können, Giftstoffen, umweltschädlichen Stoffen, radioaktiven Stoffen, ätzenden Stoffen, Munition, Waffen und Waffennachbildungen (inkl. Pfefferspray), Messern und Scheren mit einer Klingenlänge von über 6cm, Gegenständen mit Möglichkeit zur Anwendung stumpfer Gewalt (z.B. Baseballschlägern), Sicherheitszündhölzern und Feuerzeugen, deren Flamme z.B. duch Fallenlassen nicht erlischt, ist weder im aufgegebenen Gepäck ("Hauptgepäck") noch in der Kabine zulässig. Die Mitnahme von Golfschlägern als Bestandteil eines Golfbags sowie die Mitnahme von Skiern und Skistöcken ist nach vorheriger Anmeldung beim Hummingbird-Kundencenter und nur im aufgegebenen Gepäck ("Hauptgepäck") möglich.
  7. Verpflichtung zum Mitführen von Ausweisdokumenten
    1. Jeder Reisende an Bord von Hummingbird-Flügen ist verpflichtet, einen gültigen Reisepass mit allen notwendigen Visa und/oder Einreise-/Ausreisesichtvermerken mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Beim Boarding ist der Reisepass unaufgefordert zusammen mit der gültigen Bordkarte vorzulegen.
    2. Auf Inlandsflügen kann sich der Reisende auch mit einem gültigen Personalausweis bzw. nationalem Identitätsausweisdokument (ID-Card) anstatt mit dem Reisepass ausweisen. Dies ist nur möglich, wenn der Reisende einen Wohnsitz in dem Land vorweisen kann, in welchem der Hummingbird-Flug stattfinden wird, bzw. aus anderen Gründen ein gültiges nationales Identitätsausweisdokument (ID-Card) dieses Landes besitzt.
    3. Vorläufige Ausweisdokumente sind mit endgültigen Ausweisdokumenten gleichgesetzt und erfüllen die genannten Anforderungen, solange sie gültig sind.
    4. Kinder, welche noch kein eigenes Ausweisdokument besitzen, müssen im Reisepass eines mitreisenden Elternteils aufgeführt werden. Alternativ kann auch eine Geburtsurkunde vorgelegt werden. Personen ab 2 Jahren müssen allerdings ein eigenes Ausweisdokument besitzen, um einen Hummingbird-Flug antreten zu können.
    5. Die Beförderung wird verweigert, wenn der Reisende sich nicht mit einem Reisepass bzw. einem Personalausweis/nationalem Identitätsausweisdokument (ID-Card) ausweisen kann oder das entsprechende Dokument ungültig ist.
  8. Check-In und Meldeschlusszeiten
    1. Der Reisende verpflichtet sich, zu den angegebenen Meldeschlusszeiten am Flughafen erschienen zu sein. Hummingbird behält sich das Recht vor, die Flugbuchung des Reisenden zu streichen, sobald die Meldeschlusszeit verstrichen ist und der Reisende nicht am Flughafen erschienen ist.
    2. Der Check-In ist grundsätzlich ab dreieinhalb Stunden vor der flugplanmäßigen Abflugszeit möglich. Auf Flügen in die USA ist der Check-In ab viereinhalb Stunden vor der flugplanmäßigen Abflugszeit geöffnet. Im Regelfall wird der Reisende bis zu seinem endgültigem Reiseziel, welches auf dem Flugticket eingetragen ist, durchgecheckt. Das Gepäck wird dabei ebenfalls automatisch bis zum endgültigen Ziel des Reisenden lückenlos durchbefördert, sofern die nationalen Vorschriften in den Transit- und Zielländern dies genehmigen.
    3. Der Check-In schließt je nach Streckenkategorie spätestens 30 Minuten vor der flugplanmäßigen Abflugszeit. Bei mehreren Flugabschnitten ist die Check-In-Schlusszeit des ersten Flugabschnitts ausschlaggebend.
      1. Die Definitionen der Streckenkategorien sind in den Paragraphen 3.3.1 bis 3.3.5 zu finden.
      2. Inlandsflug: Check-In schließt 30 Minuten vor Abflug
      3. Kurzstreckenflug: Check-In schließt 30 Minuten vor Abflug
      4. Mittelstreckenflug: Check-In schließt 45 Minuten vor Abflug
      5. Langstreckenflug (nicht USA): Check-In schließt 90 Minuten vor Abflug
      6. Langstreckenflug (in die USA): Check-In schließt 100 Minuten vor Abflug
      7. World Route: Check-In schließt 120 Minuten vor Abflug
      8. Je nach Größe des Abflughafen können die Check-In-Schlusszeiten variieren. Ein entsprechender Vermerk muss auf dem Flugticket gedruckt sein.
    4. Der Reisende ist verpflichtet, sich spätestens 20 Minuten vor der flugplanmäßigen Abflugszeit im unmittelbaren Bereich des angegebenen Abflugsgate einzufinden. Hummingbird beendet das Boarding im Regelfall 10 Minuten vor der flugplanmäßigen Abflugszeit, in Longyearbyen, Keflavík und Kangerlussuaq während der Wintermonate (November bis März) 15 Minuten vor der planmäßigen Abflugszeit. Verspätete Fluggäste können nach Beenden des Boardings nicht mehr an Bord des Fluges gehen.
  9. Reiseklassen und Tarifbestimmungen
    1. Hummingbird führt je nach Streckenkategorie mehrere Tarif- bzw. Reiseklassen. Jede Tarif- bzw. Reiseklasse hat andere Bestimmungen bzgl. Gepäckmengen, Verpflegung an Bord, Loungezugang, Sitzplatzreservierung und -zuweisung, Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen. Mit Stand Winterflugplan 2016/2017 gelten folgende Tarif- bzw. Reiseklassen:
      1. Inlandsflug/Kurzstrecke
        1. Economy Class/Basis-Tarif (TK1): Handgepäck 1x13kg, kein Freigepäck (gegen Gebühr zubuchbar), Sitzplatzreservierung nicht möglich, kostenlose Getränke, Priority Handling nicht möglich, Loungezugang nicht enthalten
        2. Economy Class/Plus-Tarif (TK2): Handgepäck 1x15kg, Freigepäck 1x23kg, Sitzplatzreservierung gegen Gebühr, kostenlose Snacks und Getränke, Priority Handling gegen Gebühr, Loungezugang nicht enthalten
        3. Economy Class/Top-Tarif (TK3): Handgepäck 1x15kg, Freigepäck 1x30kg, Sitzplatzreservierung kostenlos, kostenlose Snacks und Getränke, Priority Handling inklusive, Loungezugang nicht enthalten
      2. Mittelstrecke
        1. Economy Class/Basis-Tarif (TK1): Handgepäck 1x13kg, kein Freigepäck (gegen Gebühr zubuchbar), Sitzplatzreservierung nicht möglich, kostenlose Getränke, Priority Handling nicht möglich, Loungezugang nicht enthalten
        2. Economy Class/Plus-Tarif (TK2): Handgepäck 1x15kg, Freigepäck 1x23kg, Sitzplatzreservierung kostenlos bzw. gegen Gebühr in der XXL-Seating-Area, kostenlose Snacks und Getränke, Priority Handling gegen Gebühr, Loungezugang nicht enthalten
        3. Economy Class/Top-Tarif (TK3): Handgepäck 1x15kg, Freigepäck 1x30kg, Sitzplatzreservierung kostenlos inkl. XXL-Seating-Area, kostenlose Snacks und Getränke, Priority Handling inklusive, Loungezugang nicht enthalten
      3. Langstrecke
        1. Economy Class/Basis-Tarif (TK1): Handgepäck 1x13kg, kein Freigepäck (gegen Gebühr zubuchbar), Sitzplatzreservierung nicht möglich, kostenlose Verpflegung, Priority Handling gegen Gebühr, Loungezugang nicht enthalten
        2. Economy Class/Plus-Tarif (TK2): Handgepäck 1x15kg, Freigepäck 1x23kg, Sitzplatzreservierung kostenlos bzw. gegen Gebühr in der XXL-Seating-Area, kostenlose Verpflegung, Priority Handling gegen Gebühr, Loungezugang nicht enthalten
        3. Business Class (TK3): Handgepäck 1x15kg, Freigepäck 1x30kg, Sitzplatzreservierung in der Business Class kostenlos, kostenlose Verpflegung, Priority Handling inkl., Loungezugang inkl.
      4. World Route
        1. World Route Economy Class (TK1): Handgepäck 1x13kg, Freigepäck 1x23kg, Sitzplatzreservierung gegen Gebühr, kostenlose Verpflegung, Priority Handling nicht möglich, Loungezugang nicht enthalten
        2. Royal Economy Class (TK2):  Handgepäck 1x15kg, Freigepäck 1x30kg, Sitzplatzreservierung kostenlos in der Royal Economy Class, kostenlose Verpflegung, Priority Handling inkl., Loungezugang inkl.
        3. Global Luxury Class (TK3): Handgepäck 2x15kg, Freigepäck in beliebiger Anzahl mit maximalem Gesamtgewicht von 42kg, Sitzplatzreservierung kostenlos in der Global Luxury Class, Sitzplatzgarantie/Überbuchungsschutz, kostenlose Verpflegung, Priority Handling inkl., Loungezugang inkl.
    2. Die Abkürzung TK bezeichnet Tarifkategorie. Der Reisende wählt bei der Buchung eine TK und wird je nach Streckenkategorie auf die jeweilige Tarif- bzw. Reiseklasse gebucht, welche der bei der Buchung gewählten TK entspricht. Des Weiteren regelt die TK die Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen:
      1. TK1: Umbuchung durch den Reisenden nicht möglich - Stornierung der Buchung durch den Reisenden nicht möglich
      2. TK2: Umbuchung durch den Reisenden je nach Differenzbetrag zwischen ursprünglichem Flugpreis und Flugpreis des Fluges, auf welchen umgebucht wurde, mind. 150€ - Stornierung der Buchung durch den Reisenden 100€
      3. TK3: Umbuchung durch den Reisenden bis 2 Stunden vor flugplanmäßiger Abflugszeit kostenlos, danach wie TK2 - Stornierung der Buchung durch den Reisenden bis 2 Stunden vor flugplanmäßiger Abflugszeit kostenlos, danach nicht möglich
    3. Die Bestimmungen der Tarif- bzw. Reiseklassen können bei WorldTraveler-Teilnehmern abweichen.
    4. Die in 9.1 und 9.2 genannten Bestimmungen, ausgenommen die Bezeichnung TK und ihre Anwendung, gelten nicht auf Flügen mit TerraJet. TerraJet ist ein Low-Cost-Carrier und bietet vergünstigte Flugtickets gegen geringerem Serviceangebot an. Die TK-Aufteilung bei TerraJet ist folgendermaßen angelegt (9.2 Satz 2 gilt hier auch):
      1. Cheap & Easy (TK1): Handgepäck 1x8kg, kein Freigepäck (gegen Gebühr zubuchbar), Sitzplatzreservierung gegen Gebühr und nicht in der XXL-Seating-Area möglich, kostenlose Getränke, Priority Handling gegen Gebühr, Loungezugang nicht enthalten, Umbuchung durch den Reisenden nicht möglich, Stornierung durch den Reisenden nicht möglich
      2. Clever & Relaxed (TK2): Handgepäck 1x8kg, Freigepäck 1x20kg, Sitzplatzreservierung kostenlos und ausschließlich in der XXl-Seating-Area möglich, Snacks und Getränke inklusive, Priority Handling inkl., Loungezugang nicht enthalten, Umbuchung durch den Reisenden je nach Differenzbetrag zwischen ursprünglichem Flugpreis und Flugpreis des Fluges, auf welchen umgebucht wurde, mind. 120€ - Stornierung der Buchung durch den Reisenden 150€
      3. Clever & Relaxed - Flex Plus (TK3): Handgepäck 1x8kg, Freigepäck 1x20kg, Sitzplatzreservierung kostenlos und ausschließlich in der XXl-Seating-Area möglich, Snacks und Getränke inklusive, Priority Handling inkl., Loungezugang nicht enthalten, Umbuchung durch den Reisenden bis 2 Stunden vor flugplanmäßiger Abflugszeit kostenlos, danach wie TK2 - Stornierung der Buchung durch den Reisenden 25€
    5. Unsere Mitarbeiter dürfen Reisende aus Sicherheitsgründen oder nach einer Umbuchung auf niedrigere TK downgraden.
    6. Ein Upgrade auf die jeweils höhere TK durch den Reisenden ist ein Mal pro Buchung gegen Zahlung des Differenzbetrages zwischen ursprünglicher TK und der höheren TK bis spätestens 2 Stunden vor Abflug möglich. Unsere Flughafenmitarbeiter dürfen ebenfalls ein Upgrade durchführen, im Falle von Überbuchung in der ursprünglichen TK kostenlos. Ein Upgrade nach dem Boarding ist nicht mehr möglich, es sei denn, sicherheitsrelevante Gründe machen eine Sitzplatzänderung dringend nötig, wobei das Upgrade dann ebenfalls kostenlos durchgeführt wird. Hummingbird muss seine Flugleitzentrale bei jeglichem Upgrade durch Reisenden und Mitarbeiter informieren, die Flugleitzentrale kann ohne Angabe von Gründen ein Upgrade verweigern.
  10. SkyBar
    1. Hummingbird bietet auf World Routes eine sogenannte SkyBar zwischen den Reiseklassen der TK2 und TK3 an. Die SkyBar ist möglicherweise nicht in allen World-Route-Flugzeugen der Flotte eingebaut. Es handelt sich dabei um eine kleine Theke, welche im Reiseflug durch einen Flugbegleiter besetzt ist und das Einkaufen von Bordverkaufsartikeln (z.B. alkoholische Getränke) sowie das Versenden von kleiner Post (Briefen) ermöglicht. Es besteht kein Anspruch auf Öffnung der SkyBar während des Fluges. Die SkyBar muss zu Start, Landung, beim Rollen sowie bei Turbulenzen geschlossen sein. Beim Boarding bzw. Deboarding dient die SkyBar als Rezeption für die Reisenden der TK2 und TK3.
    2. Jede SkyBar ist zusätzlich mit einer SkyBar-Lounge ausgestattet, ein kleines abgeschlossenes Compartment neben der SkyBar. Die SkyBar-Lounge darf nur von Reisenden der TK2 und TK3 benutzt werden und kann durch die Flugbegleiter zu jeder Zeit der Reise ohne Angabe von Gründen abgeschlossen werden. Die SkyBar-Lounge kann während Boarding, Deboarding, Rollen, Start und Landung nicht betreten werden. Die Sitze der SkyBar-Lounge dürfen während Boarding, Deboarding, Rollen, Start, Landung und Turbulenzen nicht besetzt werden. Wie im gesamten Flugzeug besteht hier ein Rauchverbot. Die Kapazitäten der SkyBar-Lounge sind begrenzt, es besteht kein Anspruch auf einen Platz in der SkyBar-Lounge.
    3. Flugbegleiter können Reisenden den Aufenthalt im Bereich der SkyBar sowie in der SkyBar-Lounge ohne Angabe von Gründen verwehren. Der Aufenthalt im Bereich der SkyBar sowie in der SkyBar-Lounge ist Reisenden der TK1 nicht gestattet.
    4. Post, welche an der SkyBar abgegeben wird, darf die Größe eines normalen Briefes nicht überschreiten. Der Flugbegleiter an der SkyBar kann die Annahme zu großer und zu schwerer Poststücke verweigern. Das Porto errechnet sich aus der Distanz zwischen Zielflughafen des Fluges und dem Bestimmungsort der Postsendung. Es gelten die Portotarife der jeweiligen Postgesellschaft des Ziellandes des Fluges. Die Post wird durch unsere Flugbegleiter nach der Landung der örtlichen Postbehörde überreicht, sofern das Porto ordnungsgemäß entrichtet wurde. Verweigert die örtliche Postbehörde die Annahme der Postsendung oder ist eine Postversendung am Zielort des Fluges aus welchen Gründen auch immer nicht möglich, verbleibt die Postsendung an Bord und wird am nächsten Flugziel des Flugzeuges erneut versendet. Der Differenzbetrag zwischen bezahltem Porto und Porto am neuen Abgabeort wird von Hummingbird übernommen, sofern die Ablehnung der Sendung nicht durch Vorsätzlichkeit oder Fahrlässigkeit des Reisenden, welcher die Postsendung abgegeben hat, ausgelöst wurde.
  11. Flugplan und Flugplanänderungen
    1. Der Flugplan wird von Hummingbird grundsätzlich jeweils zum offiziellen Beginn des Winterflugplans und des Sommerflugplans bekanntgegeben. Im Verlauf der jeweiligen Saisonflugpläne können Strecken und Flugzeiten jederzeit durch Hummingbird geändert werden. Flugzeitenänderungen im laufenden Saisonflugplan müssen durch Hummingbird spätestens 7 Tage im Voraus veröffentlicht werden, gebuchte Tickets sind kostenlos durch Hummingbird umzubuchen und gesondert gegenüber dem betroffenen Reisenden mitzuteilen und zu begründen.
    2. Der Winterflugplan beginnt grundsätzlich am dem Tag, an welchem die Mitteleuropäische Sommerzeit beendet wird.
    3. Der Sommerflugplan beginnt grundsätzlich an dem Tag, an welchem die Mitteleuropäische Sommerzeit begonnen wird.
    4. Der im Flugplan für einen Flug angegebene Flugzeugtyp kann jederzeit durch Hummingbird geändert werden. Hummingbird behält sich das Recht vor, auch Luftfahrzeuge anderer Fluggesellschaften alternativ einzusetzen. Dabei gelten jederzeit diese Beförderungsbedingungen.
  12. Beförderung von Kindern
    1. In Begleitung ihrer Eltern besteht für Kinder kein Mindestalter. Kinder bis zum 6. Lebensjahr müssen durch mindestens ein Elternteil zu jeder Zeit der Flugreise begleitet sein. Ab dem 6. Geburtstag können Kinder bis einschließlich 15. Geburtstag unbegleitet eine Flugreise mit Hummingbird antreten, bis zum 14. Geburtstag muss das alleinreisende Kind vor Antritt der Flugreise an Hummingbird gemeldet werden.
    2. Bis einschließlich 2. Geburtstag reisen Kinder kostenlos. Dabei haben sie keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Während der gesamten Flugreise muss das Kind durch einen Loop Belt am geschlossenen Sicherheitsgurt eines Elternteils gesichert sein. Es ist möglich, bei Hummingbird einen eigenen Sitzplatz für Kinder bis zum 2. Geburtstag zu erfragen. Hat ein Kind bis zum 2. Geburtstag einen eigenen Sitzplatz erhalten, muss es in einem für Flugreisen geeigneten Kindersitz jederzeit angeschnallt sitzen bleiben, mindestens jedoch zu den Zeiten, in denen die Anschnallzeichen eingeschaltet sind sowie bei Start, Landung und während des Rollens.
    3. Ab dem 2. Geburtstag bis einschließlich 14. Geburtstag reisen Kinder zum halben Regelflugpreis. Kinder dieser Altersspanne müssen während der gesamten Flugreise durch einen Erziehungsberechtigten beobachtet und kontrolliert werden. Reist das Kind dieser Altersspanne ohne Begleitung mindestens eines Erziehungsberechtigten, muss es im Rahmen des kostenlosen Nanny-Service durch speziell geschulte Mitarbeiter ab Boden sowie durch ausgewählte Flugbegleiter an Bord jederzeit begleitet werden.
    4. Ist das Kind 14 oder älter, zahlt es den vollen Regelflugpreis. Wird das Kind während der Flugreise 14 und wurde der Rückflug im Vorfeld gebucht, zahlt das Kind auch auf dem Rückflug ausnahmsweise den halben Regelflugpreis. Ab dem ersten Tag nach dem 14. Geburtstag hat das Kind keinen Anspruch auf den kostenlosen Nanny-Service mehr, jedoch kann durch die Erziehungsberechtigten dieser Nanny-Service bis einschließlich 15. Geburtstag gebucht werden.
    5. Kinder bis einschließlich 15. Geburtstag dürfen nicht in Notausgangsreihen sitzen, auch wenn sie durch Erziehungsberechtigte begleitet werden.
    6. Pro Kind bis 2 Jahren darf ein faltbarer Kinderwagen kostenlos mitgenommen werden. Dieser Kinderwagen muss vor dem Betreten des Flugzeuges abgegeben werden. Nach der Landung wird der Kinderwagen direkt an der Flugzeugtür zurückgegeben.
  13. Beförderung mobilitätseingeschränkter Personen
    1. Nach Grundsatz 2.1, Satz 1, dürfen selbstverständlich auch mobilitätseingeschränkte Personen eine Flugreise mit Hummingbird antreten, sofern dadurch keine sicherheitstechnischen Probleme auftreten könnten oder sich der Reisende selbst durch die wirkenden physikalischen Kräfte und besonderen Umwelteinwirkungen in Gefahr begibt.
    2. Melden sich mobilitätseingeschränkte Reisende rechtzeitig vor Antritt des Fluges bei Hummingbird an, haben diese das Recht auf eine ihren Möglichkeiten angepassten kostenlosen Betreuungshilfe während der gesamten Flugreise.
    3. Personen, welche nur liegend transportiert werden können, sind von der Beförderung in allen Hummingbird-Flugzeugen aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen. Ausnahmen können von der Flugleitzentrale geregelt werden, wenn die Beförderung der liegenden Person dringend notwendig ist.
    4. Mobilitätseingeschränkte Reisende dürfen aus Sicherheitsgründen nicht in Notausgangsreihen sitzen.
    5. Pro mobilitätseingeschränktem Reisenden darf bei Notwendigkeit ein eigener Rollstuhl kostenlos mitgenommen werden. Dieser muss vor dem Betreten des Flugzeuges abgegeben werden, der Reisende erhält im Gegenzug einen von Hummingbird gestellten, klappbaren Rollstuhl für den Aufenthalt an Bord. Nach der Landung wird dem Reisenden der eigene Rollstuhl direkt an der Flugzeugtür wieder bereitgestellt.
  14. Beförderung von Schwangeren
    1. Grundsätzlich dürfen schwangere Personen eine Flugreise mit Hummingbird antreten, so lange der behandelnde Arzt keine Probleme in einer Beförderung mittels Flugzeug erkennen kann und dies schriftlich nachweist. Die 36. Schwangerschaftswoche darf noch nicht angebrochen sein. Ab der 36. Schwangerschaftswoche werden Schwangere zu ihrer eigenen Sicherheit nicht mehr befördert. Ausnahmen können von der Flugleitzentrale in Zusammenarbeit mit einem anerkannten Arzt geregelt werden, wenn die Beförderung dringend notwendig ist. Dabei darf die Schwangere nicht unbegleitet die Flugreise antreten.
    2. Schwangere Personen dürfen aus Sicherheitsgründen nicht in Notausgangsreihen sitzen.
  15. Beförderung von Tieren
    1. Tiere mit spezieller Ausbildung, z.B. Blindenhunde, dürfen zur Begleitung eines Reisenden kostenlos auch in der Flugzeugkabine reisen, sofern sie ein gültiges Ausweisdokument für Tiere besitzen und die Notwendigkeit der Mitnahme des Tieres schriftlich und glaubhaft durch einen Arzt nachgewiesen ist. Die Mitnahme des Tieres ist gegenüber Hummingbird bereits bei der Buchung, spätestens aber 23 Stunden vor Abflug anzumelden. Das Tier darf sich nicht in einer Notausgangsreihe aufhalten.
    2. Haustiere ohne spezielle Ausbildung dürfen gegen Gebühr im Frachtraum mitgenommen werden. Sie müssen sich dafür während der gesamten Flugreise in geeigneten und von Hummingbird zugelassenen Behältnissen mit ausreichend Flüssigkeit, Nahrung und Bewegunngsfreiheit aufhalten. Die Mitnahme in der Kabine ist nicht zulässig (Ausnahme siehe 15.1). Das Gewicht des Tieres darf 42kg inkl. Behältnis nicht überschreiten. Ausnahmen können von der Flugleitzentrale geregelt werden, wenn die Beförderung eines schwereren Tieres dringend notwendig ist.
    3. Hunde, welche als gefährlich eingestuft sind ("Kampfhunde"), sind von der Beförderung bei Hummingbird jederzeit ausgeschlossen.
  16. Beschädigung oder Verlust von aufgegebenen Gepäckstücken
    1. Hummingbird ist verpflichtet, bei Beschädigung oder Verlust von aufgegebenen Gepäck den Schätzwert dem Reisenden in vollem Umfang zu erstatten, sofern die Beschädigung oder der Verlust auf einen Fehler von Hummingbird zurückzuführen ist und der Schaden rechtzeitig direkt nach Entgegennahme des Gepäckstückes, spätestens jedoch 72 Stunden nach Ende der Flugreise bei Hummingbird gemeldet wird.
    2. An Hummingbird-Basen muss dem Reisenden bei Verlust seines Gepäck bei Bedarf Ersatzkleidung für den Zeitraum bis zum Wiederauffindes des Gepäcks angeboten werden. Der Reisende hat diese Ersatzkleidung sorgfältig zu behandeln und nach Rückerhalt seines eigenen Gepäcks wieder an Hummingbird unbeschädigt zurückzugeben, spätestens jedoch 60 Tage nach Erhalt der Ersatzkleidung. An Flughäfen, welche keine Hummingbird-Basen sind, ist dieser Service leider nicht möglich.
    3. Hummingbird haftet nicht bei Beschädigung oder Verlust von Gepäck durch Fremdfirmen oder andere Personen.
  17. Stand dieser Beförderungsbedingungen
    1. Die vorangegangenen Beförderungsbedingungen wurden am 14.11.2016 durch die Hummingbird-Flugbetriebsleitung und die Eigentümer des Konzerns aktualisiert und veröffentlicht. Änderungen jederzeit vorbehalten. Diese öffentlich gezeigten allgemeinen Beförderungsbedingungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit sowie auf korrekte Rechtschreibung, Grammatik und Form. Ihre Gültigkeit ist dadurch nicht eingeschränkt

Longyearbyen, den 14. November 2016

Manfred Faller für den Eigentümer

 

Ergänzt am 10. Dezember 2016, Longyearbyen, Grund: Einarbeitung Hummingbird Eagle

Manfred Faller für den Eigentümer

 

Überarbeitet am 04. Juli 2017, Longyearbyen, Maßnahmen: Geringe textliche Anpassungen

Manfred Faller für den Eigentümer

 

Überarbeitet am 04. November 2017, Longyearbyen, Maßnahmen: Geringe Anpassungen im Text

Manfred Faller für den Eigentümer

 

Überarbeitet am 09. März 2018, Longyearbyen, Maßnahmen: Einarbeitung der Regelung zum Mitführen außerhalb des Flugzeuges erworbener alkoholischer Getränke

Manfred Faller für den Eigentümer